Bei der Firma Rotaria in Rerik informierte sich der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute umfassend über die sichere Klärschlammentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern sowie über technische Möglichkeiten der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm.
Die Firma Rotaria konstruiert und baut derzeit im Auftrag der
Chemische Fabrik Budenheim KG aus Rheinland-Pfalz eine Prototypanlage
zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm nach dem
ExtraPhos®-Verfahren. Zur Extraktion der Phosphate wird bei diesem
Verfahren ausschließlich Kohlenstoffdioxid verwendet, welches im Prozess
im Kreis geführt wird. Ziel ist die Entwicklung eines
umweltfreundlichen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Verfahrens zum
Einsatz in Kläranlagen.
„Es freut mich zu sehen, dass Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern
den Trend der Zeit erkannt haben und sich an der Entwicklung
zukunftsweisender Verfahrenstechnologien und Anlagen beteiligen. Mir ist
es ausgesprochen wichtig, dass die Klärschlammentsorgung in
Mecklenburg-Vorpommern langfristig und zukunftssicher gewährleistet ist.
Hierzu gehört für mich selbstverständlich, dass die wertgebenden
Substanzen des Klärschlamms genutzt und zugleich die für die Umwelt
gefährlichen Bestandteile beseitigt und aus dem Kreislauf ausgeschleust
werden“, so der Minister.
In Kürze wird sich der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf zur
Neuordnung der Klärschlammverwertung befassen. Das Bundeskabinett hat
diesem Entwurf im Januar und der Bundestag im März zugestimmt.
Die neue Verordnung soll die derzeit geltende
Klärschlammverordnung vollständig ablösen. Kernstück der neuen
Verordnung bildet die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Abwasser,
Klärschlamm oder Klärschlammaschen. Zugleich soll die Verordnung die
direkte bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen aus
Abwasserbehandlungsanlagen größer 100.000 EW (12 Jahre nach
Inkrafttreten) und aus Kläranlagen größer 50.000 EW (15 Jahre nach
Inkrafttreten) untersagen.
Klärschlamm in Mecklenburg-Vorpommern ging bis 2015 noch
überwiegend in den landwirtschaftlichen Verwertungsweg. Vor dem
Hintergrund der rechtlichen Begrenzungen, die sich aus den gültigen
Grenzwerten der Düngemittelverordnung (DüMV) ergeben, wurde dieser
Verwertungsweg deutlich eingeschränkt. 30 % des Klärschlammes aus MV
werden derzeit alternativ entsorgt. Die Entsorgung in thermischen
Behandlungsanlagen erfolgt größtenteils außerhalb von
Mecklenburg-Vorpommern, da eigene Kapazitäten zur Mitverbrennung nur
begrenzt bestehen und Monoverbrennungsanlagen für Klärschlamm in
Mecklenburg-Vorpommern noch nicht geschaffen wurden.
Neben dem in Rerik besichtigten Verfahren existieren mehrere
weitere Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus Abwasser, Klärschlamm
oder Klärschlammasche mit jeweils unterschiedlichen
Rückgewinnungsquoten. An dem Vororttermin nahmen auch Vertreterinnen und
Vertreter der Klärschlammkooperation MV GmbH und des Zweckverbandes
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen teil.
Die Klärschlammkooperation bündelt die Klärschlammmengen von
derzeit 6 Abwasserzweckverbänden (Gesellschaftern) und strebt den Bau
und die Betreibung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage in
Mecklenburg-Vorpommern an.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) errichtet derzeit in Bergen für die im Verbandsgebiet anfallenden Klärschlammmengen eine eigene thermische Verwertungsanlage.
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